Partikelminderungsstufen (PM)
In der Anlage XXVI zur StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) werden die Partikelminderungsstufen (PM-Stufen) für besonders partikelreduzierte Fahrzeuge
erläutert. Die PM-Stufen liefern die Grundlage dafür, dass nachgerüstete Dieselfahrzeuge entsprechend ihres Partikelausstoßes eingeordnet und gekennzeichnet werden können.
Eine PM-Stufe wird zugewiesen, wenn eine mindestens
30prozentige Reduktion der Partikelemission sowie zusätzlich die Einhaltung des jeweils nächst höheren Euro-Norm-Partikelgrenzwertes durch das Nachrüstsystem erreicht wird. Für die Nachrüstung gelten die Stufen PM 1 - PM 3.
Die
PM-Stufen bilden die Grundlage für die steuerliche Förderung und die Kennzeichnungsverordnung. Sie wird zusätzlich in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
Kraftfahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1 erhalten keine Plakette. Kraftfahrzeuge
der Schadstoffgruppe 2 erhalten eine rote, der Gruppe 3 eine gelbe und der Gruppe 4 eine grüne Plakette.
Aktualisiert: Donnerstag, 26. Juni 2008
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