Was ist Feinstaub?
- Feinstaub ist mit bloßem Auge unsichtbar; seine Partikel haben einen Durchmesser von weniger als zehn Mikrometer (Tausendstel Millimeter). Er kann natürlichen Ursprungs sein, wird aber auch in
Industrie oder Privathaushalten freigesetzt. Beim Straßenverkehr entsteht Feinstaub durch Reifenabrieb, aufgewirbelten Staub und durch Abgase - vor allem aus ungefilterten Dieselfahrzeugen. Feinstaubpartikel können vom Körper nicht
gefiltert werden und bis in die Lungenbläschen vordringen. Mögliche Folgen: Atemwegserkrankungen, Herz- und Kreislauferkrankungen.
Wie ist die Gesetzeslage?
- Vor sieben Jahren hat die EU eine Richtlinie zur Verbesserung der Luftqualität erlassen, wonach die Belastung der Luft mit Feinstaub einen Grenzwert (50 Mikrogramm je Kubikmeter
Luft) nur an höchstens 35 Tagen im Jahr überschreiten darf. Um Fahrverbote aussprechen zu können, beschloss die Bundesregierung im Mai 2006 die >>Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer
Kraftfahrzeuge<<(Plakettenverordnung). Am 1. März 2007 tritt diese in Kraft. Sie regelt bundeseinheitlich die Kennzeichnung von Pkw, Lkw und Bussen mit Plaketten je Schadstoffgruppe.
Wie sind Verbotszonen erkennbar?
- Die Umweltzonen werden mit Schildern gekennzeichnet (siehe rechts).
Übrigens auch Autos und Lkws aus dem Ausland brauchen eine Plakette um in diese Zonen einzufahren.
Was bedeutet diese Anlage XXVI zur StVZO?
- Die Anlage enthält die technischen Anforderungen, die an Partikelminderungssysteme gestellt werden.
Dazu gehören zum Beispiel die Reinigungswirkung und die Dauerhaltbarkeit. Ausschliesslich nach diesem
aufwändigen Verfahren geprüfte und mit einer ABE nach § 22 StVZO genehmigte Partikelminderungssysteme
werden von den offiziellen Stellen als solche anerkannt. Die nachgerüsteten Fahrzeuge gelten damit als besonders
partikelreduziert.
Was kosten Verstöße?
- Wer ohne Plakette in eine Verbotszone einfährt, muss mit 40€ Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Wichtig: Es besteht keine generelle Plakettenpflicht. Nur wer tatsächlich in einer >>Umweltzone<< fahren will, benötigt den Aufkleber.
Wo gibt´s die Plaketten und was kosten sie?
- Die Plaketten gibt es bei den Zulassungsbehörden und überall dort, wo die Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt
werden kann - Die Gebührdürfte bei fünf bis zehn Euro liegen. Nach Auffassung des ADAC sollten die Plakette aber kostenlos abgegeben und verschickt werden, um Halter von sauberen Fahrzeugen nicht zu >>bestrafen<<.
Spätestens mit inkrafttreten des Gesetzes am 1. März 2007 sollten die Aufkleber zur Verfügung stehen.
Wo müssen sie am Fahrzeug angebracht werden?
- Gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe. Übrigens: Die alten >>G-Kat<< -Plaketten werden seit dem Auslaufen des Ozongesetzes
Ende 1999 nicht mehr benötigt!
Wie erfolgt die Eintragung in die Fahrzeugpapiere?
- Dem Einbausatz liegt eine amtlich genehmigte Abnahmebescheinigung bei. Die AU-berechtigte Einbauwerkstatt
trägt die entsprechenden Fahrzeugdaten ein und bestätigt den korrekten Einbau. Durch Vorlage der vollständig
ausgefüllten Abnahmebescheinigung und dem Abdruck der ABE kann sich der Fahrzeughalter die PM-Stufe in die
Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Können auch als LKW eingestufte Kraftfahrzeuge nachgerüstet werden?
- Leider noch nicht! Zurzeit arbeiten die zuständigen Bundesministerien an einer Prüfungsrichtlinie
für leichte und schwere Nutzfahrzeuge. Erst nach Inkrafttreten dieser Vorschrift können auch für diese Fahrzeuge
entsprechende Prüfungen durchgeführt und Genehmigungen beantragt werden. Dies betrifft u.a. auch die als LKW
eingestuften Kleintransporter wie beispielsweise VW T5, Mercedes Sprinter u.a.
Können auch Wohnmobile umgerüstet werden?
- Grundsätzlich ja. Auf Grund der gesetzlichen Regelung können zur Zeit jedoch lediglich Wohnmobile umgerüstet
werden, die nach der sogenannten "PKW-Abgasrichtlinie" 98/69/EG typgeprüft wurden. Ob dem so ist, erkennt man in den Fahrzeugpapieren. Unter Ziffer 1 steht dann zum Beispiel "SO.KFZ WOHNM. 98/69/EG III;A.". Ggf. ist
auch unter Ziffer 33 der Fahrzeugpapiere ein entsprechender Vermerk auf die Richtlinie 98/69/EG. Allerdings sind die meisten Wohnmobile nach der "LKW-Abgasrichtlinie" zertifiziert worden. Derzeit existieren aber für die LKW
-typgeprüften Fahrzeuge noch keine Richtlinien zur Nachrüstung.
Wie hoch fällt die staatliche Förderung aus?
- Fahrzeuge die mit wirksamer Partikelminderungstechnik nachgerüstet werden, sollen eine befristete
Steuerbefreiung im Wert von 330 Euro erhalten. Die Steuerbefreiung beginnt jeweils mit dem Tag an dem die Vorraussetzung nachgewiesen werden. Die technischen Anforderungen an die Partikelminderungstechnik sind in
der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelt.
Aktualisiert: Donnerstag, 26. Juni 2008
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