Die Feinstaub-Plakette kommt
Im Zusammenhang mit der Feinstaub-Richtlinie der EU müssen sich Autofahrer ab dem 1. März 2007 verstärkt mit Fahrverboten für sog. ,Umweltzonen'
auseinandersetzen. Die Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit, solche Zonen einzurichten, um die Emission innerhalb stark betroffener Quartiere zu senken. Über die Frage, wer in betroffene Umweltzonen einfahren darf, gibt künftig ein
neues Verkehrsschild Auskunft. Darauf sind auch die Plaketten abgebildet, die Kfz kennzeichnen, denen der Zugang zur jeweiligen Umweltzone gestattet ist.
Die Kennzeichnung der Fahrzeuge erfolgt auf Grundlage einer Verordnung der Bundesregierung vom letzten Oktober 2006. Die Plakette muss an der Windschutzscheibe befestigt werden, der Autofahrer muss sich selbst darum bemühen, eine Plakette zu erhalten. Die Fahrzeuge werden dazu nach den Emissionsschlüsselnummern in den Zulassungspapieren in Schadstoffgruppen eingeteilt, die Gruppen 2 bis 4 erhalten eine unterschiedlich gefärbte Plakette. Fahrzeuge mit dem größten Emissionspotenzial (ältere Diesel und Benziner ohne geregelten Kat) erhalten dagegen keine Plakette.
Die Plaketten selbst sind laut ZDK in AU- berechtigten Werkstätten erhältlich und werden von der zuständigen Innung ausgegeben. Nach Information der Nachrichtenagentur MID sind
zudem Zulassungsstellen und TÜV zur Ausgabe berechtigt, wobei eine Gebühr von wahrscheinlich 5,00 Euro anfallen wird.
(Quelle: GVA News vom 17.01.2007)
Aktualisiert: Donnerstag, 26. Juni 2008
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