Auflagen für den THULE 989-44 u. “multi-cargo”
- 1. Die KmH ( Kupplungskugel mit Halterung ) muß für das Gerät geeignet sein. Der Anbau der KmH am Fahrzeug muß nach den jeweiligen Vorschriften der EG-Migliedsstaaten überprüft worden sein.
- 2. Kugel und Kugelstange müssen aus einem Teil bestehen. Die Kugelstange darf im Bereich zwischen der Kugel und der Anbringung der Klemmvorrichtung keine Schwachstellen wie z.B. Bohrungen, Nuten oder
Schweißstellen aufweisen.
- 3. Der Werkstoff der Kugelstange muß aus St 52-3, oder einem mindestens gleichwertigen Werkstoff bestehen. Nicht geeignet sind z.B. Kugelstangen aus GGG 40. Bei unklarheiten kann der Kupplungshersteller oder wir
Auskunft geben.
- 4. Die Nutzlast des Heckträgersystems darf maximal 80 kg betragen. Bei Beladung mit mehr als 45 kg, Träger nur mit mitgelieferter Zugentlastung benutzen. Unabhängig von der Nutzlastangabe auf dem Typenschild des
Heckträgersystems darf die Gesamtmasse von Träger und Ladung nicht über der zul. Stützlast der KmH liegen. Ist die zul. Stützlast des Fahrzeugs niedriger, stellt sie die Obergrenze für die Massen von Träger und Ladung dar.
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