Häufig gestellte Fragen.
Frage 1
Was muß ich vor dem Kauf auf eines THULE- oder mft- Fahrradträgers für die AHK (Anhängerkupplung) beachten ?
Antwort 1
Die Anhängerkupplung muß für den Fahrradträger geeignet sein und über bestimmte Mindestwerte verfügen. Die Mindestanforderung sind 50 kg Stützlast und ein D-Wert =/> 7,6 KN. Es gibt auch Ausnahmen wo ein D-Wert unter 7,6 KN genügt. Fragen Sie uns dazu. Alle gängigen Fahrzeugtypen sind in der Euro-BE mit den verschiedenen AHK aufgeführt. Die erlaubten max. Stützlastwerte für Ihr Fahrzeug finden Sie in der Bedienungsanleitung für Ihr Fahrzeug oder fragen Sie den Fahrzeughersteller.
Frage 2
Wo stehen die Daten der Anhängekupplung ?
Antwort 2
Bei Fahrzeugen mit nachträglich montierter AHK finden Sie die benötigten Daten auf dem Typenschild der AHK. Bei Fahrzeugen mit werksseitig montierter AHK haben Sie ein Datenblatt dafür erhalten.
Frage 3
Kann ich auch einen Fahrradträger für die AHK benutzen, wenn der D-Wert unter 7,6KN liegt, bzw. meine AHK nicht in der Euro-Be aufgeführt ist ?
Mittels Diagramm kann die Kupplungsbelastung durch den Träger ermittelt werden. Fragen Sie dazu uns, wir helfen Ihnen gerne.
Antwort 3
Frage 4
Antwort 4
Worin unterscheiden sich die 4er - Träger THULE 989-44 und der “multi-cargo” von mft ?
Der THULE 989-44 ist und bleibt ein 4er Träger, da er nicht modular aufgebaut sondern komplett verschweißt ist. Der “multi-cargo” von mft ist dagegen modular aufgebaut. Der “multi-cargo” kann durch Demontage der 4. Schiene zum 3er Träger umgeändert werden oder durch Zukauf von weiteren Modulen zum “multi-falt-trailer” erweitert werden. Infos dazu .....weiter
Frage 5
Welche Auflagen gibt es bei der Benutzung von Fahrradträgern auf der Anhängekupplung ?
Für den THULE 989 “euro-classic” und den THULE 989-44 u. “multi-cargo” haben wir für Sie einen Auszug der jeweiligen Euro-BE. Klicken Sie bitte auf den entsprechenden Namen des Trägers.
Antwort 5
Frage 6
Braucht der Fahrradträger ein zusätzliches Nummernschild und muß es abgestempelt sein ?
Antwort 6
Ein zusätzliches Nummernschild ist notwendig um das Kennzeichen des Zugfahrzeugs zu wiederholen. Es braucht nicht abgestempelt werden. Sie erhalten das Nummernschild beim Schildermacher, der sich oftmals in der Nähe der Zulassungsstelle befindet.
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