Eine der wichtigsten Regelungen der neuen Gruppenfreistellungsverordnung
für den freien Teilehandel ist die Definition des Begriffs „Originalersatzteil“, erklärte Hartmut Röhl, erster Vorsitzender des Gesamtverbandes Autoteile-Handel (GVA), anlässlich des GVA-Kongresses in Hannover. Die neue Definition verbessere die Absatzmöglichkeiten der bisherigen als Identteile bezeichneten Ersatzteile. Dies bestätigten auch 74 Prozent der GVA-Mitglieder, die zu den Auswirkungen der neuen GVO
auf das Ersatzteilgeschäft befragt wurden. Allerdings befürchten 95 Prozent der Befragten, dass "die Automobilhersteller und -importeure ihre Originalteile-Strategien intensivieren und eine aggressivere Preispolitik gegenüber dem freien Markt betreiben werden". Nachfolgend sollen die in der Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 der EU-Kommission (GVO) verwendeten Definitionen von Kfz-Ersatzteilen Aufklärung schaffen:
Originalersatzteile
sind Ersatzteile, die von gleicher Qualität sind wie die Bauteile, die für die Montage des Neufahrzeugs verwendet werden oder wurden. Originalersatzteile werden nach den Spezifizierungen und
Produktionsanforderungen hergestellt, die vom Kraftfahrzeughersteller für die Herstellung der Bauteile oder Ersatzteile des fraglichen Kraftfahrzeugs vorgegeben wurden. Dies umfasst auch Ersatzteile, die auf der gleichen
Produktionsanlage hergestellt werden wie diese Bauteile. Es wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass Ersatzteile Originalersatzteile sind, sofern der Teilehersteller bescheinigt, dass diese Teile von gleicher Qualität sind
wie die für die Herstellung des betreffenden Fahrzeugs verwendeten Bauteile und dass sie nach den Spezifizierungen und Produktionsanforderungen des Kraftfahrzeugherstellers hergestellt wurden. Bis zum Inkrafttreten der GVO wurden
die Originalersatzteile, die der Lieferant der Erstausrüstung über den freien Servicemarkt vertrieb, als Identteile bezeichnet Auch die qualitativ gleichwertigen und unterschiedlichen Ersatzteile sind in der neuen GVO definiert
worden.
Qualitativ gleichwertige Ersatzteile
sind Ersatzteile, die von einem Unternehmen hergestellt werden, das jederzeit
bescheinigen kann, dass die fraglichen Teile den Bauteilen, die bei der Montage der fraglichen Fahrzeuge verwendet werden oder wurden, qualitativ entsprechen. Qualitativ gleichwertige Ersatzeile sind bau- und funktionsgleich mit
den jeweiligen Originalteilen, die in der Erstausrüstung verwendet werden. Fast alle Kfz-Zulieferer produzieren aus Gründen der Sortimentskomplettierung auch Ersatzteile für solche Fahrzeugtypen, bei denen sie nicht in der
Erstausrüstung sind. Diese Zulieferer sind ausnahmslos bekannte Markenhersteller.
Qualitativ unterschiedliche Teile:
Damit wird
speziellen Kundenbedürfnissen Rechnung getragen. Solche Teile weisen zum Beispiel eine auf das Alter des Fahrzeugs angepasste Qualität auf. So werden für Gebrauchtfahrzeuge spezielle zeitwertgerechte Ersatzteile entwickelt. Für die
zeitwertgerechte Reparatur werden nicht nur Neuteile, sondern auch Austauschteile und Gebrauchtteile verwendet. Qualitativ unterschiedliche Teile können auch höherwertiger als die Originalteile sein - sie entsprechen in jedem Fall
den gesetzlichen Zulassungsnormen.
Zu den oben genannten Teilebegriffen sind im Markt noch weitere Teilegruppen und -definitionen bekannt, zum Beispiel:
Austauschteile
Austauschteile sind durch
Bearbeitung in den Neuzustand versetzte Autoteile, die der Qualität eines Neuteils entsprechen. Austauschteile findet man im freien Kfz-Teilehandel wie im gebundenen Markt.
Gebrauchtteile
Als Gebrauchtteile werden Autoteile bezeichnet, die nach ihrem Ausbau aus einem Alt- oder Unfallwagen nicht weiter bearbeitet wurden, bevor
sie wieder in den Verkehr gebracht werden. Für Gebrauchteile gibt es keine verbindlichen Qualitätsstandards. Sie werden von Fahrzeugherstellern oder speziellen Gebrauchtteilehändlern wie Altautoverwertern angeboten.
Quelle: Sonderheft Krafthand Spezial 4/2004
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